MIP Media in Progress GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Im Rahmen der Vermarktung von Werbeflächen in Online-Medien, in Printmedien, auf Plakatflächen übernimmt MIP Media in Progress GmbH (im folgenden Media in Progress genannt) für den Werbetreibenden die Vermittlung bzw. die Platzierung von Werbeflächen in seinen Online-Angeboten und den Angeboten seiner Werbeträger. Weiters übernimmt Media in Progress im Rahmen der Vermarktung von Studentenfesten die Vermittlung bzw. die Platzierung von Werbetreibenden. Im Rahmen der Durchführung von Promotions übernimmt Media in Progress die Organisation, Durchführung und Kontrollfunktion. Für alle Aufgaben in diesem Bereich gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. „Werbetreibende“ sind sowohl Firmen, welche Werbung gestalten lassen als auch Media- und Kreativagenturen.

2. Werbematerialien, Liefertermine

„Werbematerialien“ sind notwendige Informationen für eine Werbeschaltung, Daten und Dateien, insbesondere die vom Werbetreibenden zu übergebenden Sujets (Feindaten), sei es in analoger oder auch digitalisierter Form, sowie die für deren Funktion erforderlichen Programmiercodes.

Online-Werbematerialien

„Online-Werbematerialien“ sind Banner, Pop Ups, Skyscraper, Buttons, Interstitials, Superstitials. Der Werbetreibende trägt dafür Sorge, dass das Online-Werbematerial rechtzeitig – das heisst, Grafiken im GIF- oder JPEG-Format spätestens 3 Werktage und Rich Media Online-Werbematerial spätestens 5 Werktage vor Schaltung der Werbung vollständig, fehlerfrei, den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend und für die vereinbarte Schaltung tauglich an Media in Progress übergeben werden und sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere die Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten Art und Größe eignen. Die jeweiligen Zieladressen der Links (URL im Internet) sind mit anzugeben. Media in Progress behält sich vor, die angelieferten Online- Werbematerialien auf sein technische Eignung hinsichtlich der vereinbarten Schaltung zu prüfen. In jedem Fall haftet der Werbetreibende für die rechtliche und technische Mängelfreiheit der übergebenen Online-Werbemittel und wird Media in Progress im Zusammenhang mit allen ihr daraus entstehenden Schäden und erhobenen Ansprüchen Dritter schadlos halten. Sollte eine fehlerfreie Auftragsabwicklung nicht gewährleistet werden können, ist Media in Progress berechtigt, dieses Online-Werbematerial unverzüglich aus der Schaltung zu nehmen. In einem solchen Fall ist ein Nachweis eines Schadens seitens Media in Progress nicht notwendig. An Media in Progress können aufgrund dieser Massnahme keine Ansprüche gestellt werden. Die Übergabe des Online-Werbematerials hat vorzugsweise per e-mail Attachement zu erfolgen. In Ausnahmefällen ist eine Anlieferung des Online- Werbematerials auf einem Datenträger per Post an den Firmensitz von Media in Progress zulässig.

Print-Werbematerialien

„Print-Werbematerialien“ sind Feindaten für die Produktion von Inseraten und Advertorials in Printmedien. Der Werbetreibende trägt dafür Sorge, dass das Print- Werbematerial rechtzeitig – das heisst zu den vorgegebenen Druckunterlagenschlüssen der jeweiligen Printmedien, welche von Media in Progress an den Werbetreibenden weitergegeben werden, vollständig, fehlerfrei, den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend und für die vereinbarte Schaltung tauglich an eine von Media in Progress angegebene Adresse gesendet werden.

Mensen-Werbematerialien

„Mensen-Werbematerialien“ sind Uni-Plakate, Unicards, Tischaufsteller, Tablettaufleger, Flyer. Der Werbetreibende trägt dafür Sorge, dass das Mensen-Werbematerial rechtzeitig, das heisst Feindaten 14 Werktage und bereits gedruckte Mensen- Werbematerialien 7 Tage vor vereinbartem Beginndatum der Werbekampagne an von Media in Progress definierte Adressen angeliefert werden. Feindaten müssen in druckbarer Qualität auf Datenträger und gedruckte Mensen-Werbematerialien in einer Verpackung, welche der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes entspricht, angeliefert werden.

3. Bearbeitungen: Vergütung und Freigabe

Etwaige Korrekturen, Änderungen oder Bearbeitungen des Werbematerials, die zur optimalen Umsetzung notwendig sind, werden – soweit nichts anderes vereinbart wurde – nach dem tatsächlichen angefallenen Zeitaufwand dem Werbetreibenden verrechnet. Die Freigabe der durch Media in Progress oder deren Erfüllungsgehilfen korrigierten, geänderten Werbematerialien erfolgt per e-mail oder Faxbestätigung durch den Werbetreibenden binnen 24 Stunden nach Bekanntgabe, dass die Abnahme erfolgen kann. Sofern Reklamationen durch den Werbetreibenden binnen dieser 24 Stunden vorliegen, wird die Abnahme wiederholt. Wenn binnen dieser 24 Stunden keine Abnahme und auch keine Reklamationen durch den Werbetreibenden erfolgen, gelten die Werbematerialien automatisch als abgenommen. Die Abnahme von Teilsystemen ist gesondert zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.

4. Inhaltliche Verantwortung

Der Werbetreibende garantiert, dass die Inhalte des Werbematerials nicht gegen geltendes österreichisches und EU-Recht, gesetzliche und behördliche Verbote sowie die guten Sitten verstoßen. Der Werbetreibende nimmt zur Kenntnis, dass die Werbeflächen in Bildungseinrichtungen und auf Bildungsportalen/-medien platziert sind und vorab nicht freigegebene Werbung für Konkurrenzbildungseinrichtungen und deren Angebote sowie für die jeweiligen Bildungsstätten unangemessene Werbesujets (beispielsweise Diskriminierung, Sexismus, sexualisierte Sujets, Beleidigung, üble Nachrede, Gewaltaufruf, Alkohol, Tabak, politische Parteien etc.) von den Bildungseinrichtungen abgelehnt werden können. Die Verantwortung für den Inhalt des Werbematerials und der Werbeflächen trägt ausschließlich der Werbetreibende. Der Werbetreibende garantiert, dass durch die Schaltung der Werbung Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden. Der Werbetreibende hält Media in Progress von allen Ansprüchen Dritter aufgrund etwaiger Nichteinhaltung vorstehender Regelungen schad- und klaglos. Media in Progress ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine inhaltliche Prüfung der Werbung vorzunehmen. Media in Progress ist berechtigt, Werbung, die gegen vorstehende Bestimmungen verstößt und Links, welche zu Inhalten führen, die gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, unverzüglich aus dem Angebot zu nehmen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Media in Progress wird den Werbetreibenden unverzüglich von der durchgeführten Maßnahme unterreichten. Der Werbetreibende bleibt zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass Media in Progress die Werbung zu Unrecht aus dem Angebot genommen hat. Weitergehende Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche des Werbetreibenden sind ausgeschlossen. Der Werbetreibende hat dafür Sorge zu tragen, dass das Werbematerial die von §6 ECG geforderten Informationen über kommerzielle Kommunikation bei Schaltung erkennbar enthält, insbesondere 1. als kommerzielle Kommunikation (=Werbung) erkennbar ist, und 2. den Werbetreibenden als natürliche oder juristische Person, welche die kommerzielle Kommunikation in Auftrag gegeben hat, erkennen lässt. Der Werbetreibende wird bei Verstoß gegen diese Bestimmung Media in Progress hinsichtlich aller daraus resultierender Kosten, Strafen, etc. schad- und klaglos halten. Partnerunternehmen und –organisationen, in denen Werbemedien platziert sind (wie z.B. Mensa, Universitäten, Coffeeshop Company), haben das Recht, Werbung für Konkurrenzunternehmen bzw. –produkte sowie für die jeweiligen Örtlichkeiten unangemessene Werbesujets bzw. Samples abzulehnen. Wir benötigen daher das Werbesujet bzw. Produkt vorab zur Freigabe.

5. Preisanpassung

Media in Progress ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte anzupassen. Media in Progress teilt dies den Werbetreibenden einen Monat vor dem Änderungstermin per E-Mail, Fax oder Brief mit. Der Werbetreibende ist in diesem Fall berechtig, der Änderung bis zwei Wochen vor dem Änderungstermin schriftlich zu widersprechen. Macht der Werbetreibende von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, so gelten ab dem Änderungstermin die neuen Entgelte. Widerspricht der Werbetreibende der Änderung, so ist Media in Progress berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Änderungstermin zu kündigen.

6. Rabattierungen und Stornierungsfristen

Rabatte werden lediglich auf die reinen Mediaschaltungen gewährt. Gestaltungskosten für Werbemittel bzw. Aufträge an Dritte durch Media in Progress sind von Rabattstaffeln ausdrücklich ausgenommen. Bei Stornierung des Auftrages durch den Werbetreibenden werden folgende Stornogebühren verrechnet: Mensen-Werbematerialien: Bis 20 Werktage vor dem geplanten Kampagnenstart fallen keine Stornogebühren an. Ab dem 20. bis zum 15. Werktag vor dem geplanten Kampagnenstart werden 20% des Auftragswertes, ab dem 15. Werktag werden 50% des Auftragswertes verrechnet. Online-Werbematerialien: Bis 5 Werktage vor dem geplanten Kampagnenstart fallen keine Stornogebühren an. Ab dem 5. Werktag vor dem geplanten Kampagnenstart werden 10% des Auftragswertes, bei einer bereits laufenden Kampagne 15% des Auftragswertes verrechnet. Im letzteren Fall werden geleistete Schaltungskosten gesondert verrechnet. Print-Werbematerialien: Bis 10 Werktage vor dem geplanten Kampagnenstart fallen keine Stornogebühren an. Ab dem 10. Werktag vor dem geplanten Kampagnenstart werden 10% des Auftragswertes verrechnet. In allen Fällen ist die Stornogebühr als pauschalierter Schadenersatz vereinbart, wobei der Werbetreibende auf eine Minderung des Schadenersatzanspruches, insbesondere auf das richterliche Mäßigungsrecht, aus welchen Gründen auch immer, auch aus dem Titel der Vorteilsausgleichung, verzichtet.

7. Gewährleistung

Media in Progress macht weder Zusicherungen über mögliche Platzierungen und/oder Reihenfolgen der Werbeschaltungen noch über die Verteilung der AdImpressions innerhalb des Kampagnenzeitraumes und ist nach eigenem Ermessen dazu berechtigt, Werbeschaltungen aus redaktionellen oder sonstigen Gründen zurückzuweisen. Wird die Werbung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß geschalten, so verpflichtet sich Media in Progress, die Schaltung ehestmöglich nachzuholen. Schlagen 2 Nachholungsversuche fehl, so ist der Werbetreibende zur Preisminderung oder im Falle der Nichterfüllung zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche stehen nicht zu. Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht. In Fällen höherer Gewalt, z.B. Beschlagnahme, sonstige behördliche Maßnahmen, Verkehrs und Betriebsstörungen u.ä., behält Media in Progress den Anspruch auf das volle Entgelt, wenn die zu veröffentlichende Werbung in angemessener Zeit nach Beseitigung der Störung veröffentlicht wird. Mängel sind unverzüglich schriftlich bei sonstigem Verlust der Gewährleistungs- und allfälliger Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

8. Haftung Media in Progress

Media in Progress haftet nur für Schäden, welche von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Für Folgeschäden und entgangene 09.11.2010 MIP Media in Progress GmbH Seite 4 Gewinne, insbesondere auf Grund einer positiven Vertragsverletzung, haftet Media in Progress nicht. Für von Media in Progress nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Werbetreibenden bzw. seiner Agentur liegende Schäden haftet Media in Progress nicht. Media in Progress haftet in keinem Fall für beschädigte oder verlorengegangene Daten oder Dateien. Media in Progress übernimmt keinerlei Haftung und Verantwortung über den Inhalt der angelieferten Werbematerialien. Media in Progress haftet nicht für Angaben über die Produkte oder das Unternehmen von Kunden, insbesondere über die Eigenschaften der Produkte bzw. für die in den Werbematerialien enthaltenen Angaben.

9. Geheimhaltung, Datenschutz

Der Werbetreibende verpflichtet sich das Passwort für Auswertungen, die mit einem passwortgeschützten Zugang im www online von Media in Progress zur Verfügung gestellt werden, absolut vertraulich zu behandeln, sicher aufzubewahren und nicht an Dritte weiterzugeben, andererseits Media in Progress für Schäden die aufgrund der Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht entstehen, schad- und klaglos zu halten. Für den Fall, dass eine Weitergabe innerhalb des Unternehmens vom Werbetreibenden notwendig ist, verpflichtet sich dieser, das von Media in Progress übermittelte Passwort nur jenen Personen seines Unternehmens zur Verfügung zu stellen, die derselben Geheimhaltungspflicht unterliegen. Der Werbetreibende verpflichtet sich, alle Informationen und Daten, die er von Media in Progress im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhält, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus. Der Werbetreibende wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass Media in Progress seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Der Werbetreibende stimmt der Weitergabe dieser Daten an Dritte für Zwecke der Marktforschung zu.

10. Sonstiges

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung des Abgehens von der Schriftform selbst. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der Firmensitz von Media in Progress Internet Services GmbH. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Wien zuständig. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.